Die seit Mitte Monat unaufhörlich durch die Tageszeitungen geisternde
Meldung, dass die Gemeinde- und Kantonsbehörden jetzt wieder
Mobilfunkantennen bewilligen müssen, ist eine kolossale Ente.
Hans-U. Jakob, 27.1.06
Denn es besteht zur Zeit weder eine Überwachungssoftware in den
Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber, noch besteht eine amtliche
Kontrollstelle, welche die sogenannten 2-Monatsrapporte der 26'000
Mobilfunksender der Schweiz überprüft oder Stichproben auf den Monitoren
der Steuerzentralen vornimmt. Dazu sind weder bei Kantonen noch beim
Bund irgendwelche Stellen vorgesehen oder bewilligt. Und dazu sind weder
die nötigen Apparaturen und Verkabelungen für eine Fernüberwachung, noch
die nötigen Lokalitäten vorhanden. Es existieren zu all dem nicht einmal
Budgetposten.
Die im Rundschreiben des BAFU (früher BUWAL) aufgeführten
Kontrollmaßnahmen sind demnach reine Luftschlösser
Total daneben ist die Meinung des BAFU und verschiedener kantonaler
Umweltämter, dass Mobilfunkantennen ab dem Moment wieder bewilligt
werden müssen, ab welchem von der Mobilfunkgesellschaft eine
Unterschrift vorliegt, man werde das noch gar nicht vorhandene und nicht
budgetierte Kontrollsystem innert Jahresfrist einführen und anschließen.
So geht das natürlich überhaupt nicht.
1) Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 1A.160/2004 vom 10.3.05 nicht
im Entferntesten von einer Softwarelösung gesprochen. Und schon gar
nicht von einer Lösung, die noch gar nicht existiert und für welche noch
gar keine Stellen bewilligt sind.
2) Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen festgehalten, dass
unkontrolliertes Abstrahlen auch während Übergangsfristen nicht geduldet
wird, da einmal abgegebene Strahlung nicht mehr zurückgesogen werden könne.
3) Das BAFU (früher BUWAL) hat keinerlei Weisungsbefugnisse, sondern nur
Beraterfunktion. Es ist also kein Kanton, keine Gemeinde, kein
Beschwerdeführer und erst recht keine Schutzorganisation verpflichtet,
diesen vom BAFU mit Hilfe der Mobilfunkbetreiber kreierten Unsinn ernst
zu nehmen.
4) Baubewilligungsbehörden sind vielmehr dazu angehalten, ihren
verfassungsmäßigen Auftrag, die Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden
Einflüssen zu schützen, in die Tat umzusetzen und weitere
Baubewilligungen für Mobilfunkantennen abzulehnen. Die vom BAFU
verbreiteten Richtlinien zeigen erneut, wes Geistes Kinder dort das
Sagen haben.
5) Baubewilligungsbehörden, die das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom
10.3.05 nach BAFU-Art interpretieren, begehen Amtsmissbrauch gemäss Art
312 StGb.
6) Wegen Falschdeklarationen blockierte Baubewilligungsverfahren sind
nun keineswegs deblockiert, wie verschiedene mobilfunkfreundliche
Tageszeitungen, wie etwa der Berner Bund behaupten. Dank dem
vorliegenden dubiosen Rundschreiben des BAFU haben Gemeinden erst recht
guten Grund, keine Antennen mehr zu bewilligen.
Einsprecher und Beschwerdeführer aufgepasst! Ihr dürft jetzt nicht
einfach die Hände in den Schoss legen, sondern Ihr müsst den Gemeinde-
und Kantonsbehörden mit eingeschriebenem Brief klar machen, dass Ihr die
vom BAFU und Co vorgesehene Lösung auf keinen Fall akzeptiert und dass
einzig das Bundesgericht darüber entscheiden kann, ob es der von
kritischen Fachleuten als Schwachsinn bezeichneten Lösung zustimmen will
oder nicht. Im Klartext: Weitere Mobilfunkantennen dürfen erst dann
wieder bewilligt werden, wenn das Bundesgericht in einem Musterprozess
darüber entschieden hat. Und weil ein solcher Musterprozess von Grund
auf durch die Instanzen gezogen werden muss, kann das dauern! Übrigens:
Da ein solcher Musterprozess von öffentlichem Interesse ist, entstehen
für Gemeinden, die als Beschwerdeführer auftreten, keine Gerichtskosten.
Konsultieren Sie dazu unbedingt: Retourkutsche oder Mistkarren?(unter
WHO/ICNIRP/CH-Behörden) http://www.gigaherz.ch/990
http://www.gigaherz.ch/993