Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: Peter Backhaus <pbackhauNOS...@heh.uni-osnabrueck.de>
Datum: 1997/10/16
Betreff: Re: cand. jur.
Marcus Steurer wrote: Diese Def. ist unter Jurastudenten hoeheren Semsters seit jeher > Ich habe mal eine ganz simple Frage. Was bedeutet eigentlich die Abkürzung umstritten. Ich kann mich dunkel erinnern, dazu mal in der JuS oder NJW einen Aufsatz gelesen zu haben, in dem die verschiedenen "Theorien" dargestellt wurden. Dies ist uebrigens kein rein "akademisches" Problem ohne jeden Praxisbezug, denn schließlich haengt davon die Frage ab, wann der ehrgeizige Jungjurist endlich seine Visitenkarten neu drucken lassen kann ;-) Die Theorien gingen in etwa wie folgt: 1) "Scheinfreitheorie": Sobald alle "kleinen" und grossen" Scheine unter 2) "strenge Scheinfreitheorie": Sobald also zur Examensmeldung 3) "Anmeldungstheorie": Sobald man sich zum Examen gemeldet hat. 4) "Zulassungstheorie": Sobald man vom Prüfungsamt zum Examen zugelassen Was herrschende Meinung ist, haengt naturgemäß von der Zielgruppe ab. Gruß, Sie müssen sich anmelden, bevor Sie Nachrichten veröffentlichen können.
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