Google Mail Kalender Text & Tabellen Reader Web Mehr »
Kürzlich besuchte Gruppen | Hilfe | Anmelden
Google Groups-Startseite
Nachricht von Diskussion cand. jur.
Bei der Gruppe, für die Sie eine Mitteilung verfassen, handelt es sich um eine Usenet-Gruppe. Wenn Sie in dieser Gruppe Nachrichten posten, ist Ihre E-Mail-Adresse für jeden im Internet sichtbar
Ihre Antwort wurde nicht gesendet.
Die Nachricht wurde übermittelt.
 
Von:
An:
Cc:
Nachtrag zu:
Cc hinzufügen | Nachtrag hinzufügen zu | Betreff bearbeiten
Betreff:
Bestätigung:
Geben Sie zur Bestätigung die im folgenden Bild angezeigten Zeichen oder die durchgesagten Zahlen ein, indem Sie auf das Eingabesymbol klicken. Hören Sie zu und geben Sie die gehörten Zahlen ein
 
Peter Backhaus  
Profil anzeigen  
 Weitere Optionen 16 Okt. 1997, 09:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: Peter Backhaus <pbackhauNOS...@heh.uni-osnabrueck.de>
Datum: 1997/10/16
Betreff: Re: cand. jur.

Marcus Steurer wrote:

> Ich habe mal eine ganz simple Frage. Was bedeutet eigentlich die Abkürzung
> "cand. jur." Ich habe da nämlich schon einige Definitionen dafür gehört und
> mich würde interessieren, welch denn die "richtige" ist.

Diese Def. ist unter Jurastudenten hoeheren Semsters seit jeher
umstritten. Ich kann mich dunkel erinnern, dazu mal in der JuS oder NJW
einen Aufsatz gelesen zu haben, in dem die verschiedenen "Theorien"
dargestellt wurden. Dies ist uebrigens kein rein "akademisches" Problem
ohne jeden Praxisbezug, denn schließlich haengt davon die Frage ab, wann
der ehrgeizige Jungjurist endlich seine Visitenkarten neu drucken lassen
kann ;-) Die Theorien gingen in etwa wie folgt:

1) "Scheinfreitheorie": Sobald alle "kleinen" und grossen" Scheine unter
Dach und Fach sind.

2) "strenge Scheinfreitheorie": Sobald also zur Examensmeldung
erforderlichen Scheine geschafft sind (also inkl. Seminar etc.)

3) "Anmeldungstheorie": Sobald man sich zum Examen gemeldet hat.

4) "Zulassungstheorie": Sobald man vom Prüfungsamt zum Examen zugelassen
wurde.

Was herrschende Meinung ist, haengt naturgemäß von der Zielgruppe ab.
Allgemein laesst sich sagen: Je niedriger die Semesteranzahl des
stud.iur., desto mehr verlagert sich die h.A. hin zu den ersten,
"studentenfreundlichen" Theorien ;-)

Gruß,
exam. cand. iur. Peter ;-p


    Antwort an Autor    Weiterleiten  
Sie müssen sich anmelden, bevor Sie Nachrichten veröffentlichen können.
Bevor Sie eine Nachricht posten können, müssen Sie zunächst dieser Gruppe beitreten.
Bitte aktualisieren Sie vor dem Posten in den Abonnementeinstellungen Ihren Spitznamen.
Sie haben nicht die erforderliche Berechtigung zum Posten.

Eine Gruppe erstellen - Google Groups - Google-Startseite - Nutzungsbedingungen - Datenschutzbestimmungen
©2009 Google