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cand. jur.
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Marcus Steurer  
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 Weitere Optionen 16 Okt. 1997, 09:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: "Marcus Steurer" <marcus.steu...@flix.de>
Datum: 1997/10/16
Betreff: cand. jur.

Ich habe mal eine ganz simple Frage. Was bedeutet eigentlich die Abkürzung
"cand. jur." Ich habe da nämlich schon einige Definitionen dafür gehört und
mich würde interessieren, welch denn die "richtige" ist.


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Peter Backhaus  
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(1 Nutzer)  Weitere Optionen 16 Okt. 1997, 09:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: Peter Backhaus <pbackhauNOS...@heh.uni-osnabrueck.de>
Datum: 1997/10/16
Betreff: Re: cand. jur.

Marcus Steurer wrote:

> Ich habe mal eine ganz simple Frage. Was bedeutet eigentlich die Abkürzung
> "cand. jur." Ich habe da nämlich schon einige Definitionen dafür gehört und
> mich würde interessieren, welch denn die "richtige" ist.

Diese Def. ist unter Jurastudenten hoeheren Semsters seit jeher
umstritten. Ich kann mich dunkel erinnern, dazu mal in der JuS oder NJW
einen Aufsatz gelesen zu haben, in dem die verschiedenen "Theorien"
dargestellt wurden. Dies ist uebrigens kein rein "akademisches" Problem
ohne jeden Praxisbezug, denn schließlich haengt davon die Frage ab, wann
der ehrgeizige Jungjurist endlich seine Visitenkarten neu drucken lassen
kann ;-) Die Theorien gingen in etwa wie folgt:

1) "Scheinfreitheorie": Sobald alle "kleinen" und grossen" Scheine unter
Dach und Fach sind.

2) "strenge Scheinfreitheorie": Sobald also zur Examensmeldung
erforderlichen Scheine geschafft sind (also inkl. Seminar etc.)

3) "Anmeldungstheorie": Sobald man sich zum Examen gemeldet hat.

4) "Zulassungstheorie": Sobald man vom Prüfungsamt zum Examen zugelassen
wurde.

Was herrschende Meinung ist, haengt naturgemäß von der Zielgruppe ab.
Allgemein laesst sich sagen: Je niedriger die Semesteranzahl des
stud.iur., desto mehr verlagert sich die h.A. hin zu den ersten,
"studentenfreundlichen" Theorien ;-)

Gruß,
exam. cand. iur. Peter ;-p


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Rainer Schmitz  
Profil anzeigen  
 Weitere Optionen 17 Okt. 1997, 09:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: Rainer Schmitz <kni...@uni-koblenz.de>
Datum: 1997/10/17
Betreff: Re: cand. jur.

Marcus Steurer wrote:

> Ich habe mal eine ganz simple Frage. Was bedeutet eigentlich die Abkürzung
> "cand. jur." Ich habe da nämlich schon einige Definitionen dafür gehört und
> mich würde interessieren, welch denn die "richtige" ist.

Morgen,

bei uns bedeutet cand. inf. AFAIK, daß der Betreffende das Vordiplom
bestanden
hat. Ich habe leider keine Ahnung, ob es bei Juristen sowas ähnliches
gibt...

für ein freies Land

        Rainer
--
--------------------------------------------------------------------------- -----
knight@.uni-koblenz.de                        
http://www.uni-koblenz.de/~knight
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                       Lieber fernsehümde als radioaktiv!


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Boris 'pi' Piwinger  
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 Weitere Optionen 17 Okt. 1997, 09:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: Boris 'pi' Piwinger <3...@Math.MIT.edu>
Datum: 1997/10/17
Betreff: Re: cand. jur.

"Marcus Steurer" <marcus.steu...@flix.de> wrote:
>Ich habe mal eine ganz simple Frage. Was bedeutet eigentlich die =
Abk=FCrzung
>"cand. jur."=20

Vermutlich, dass der Traeger merkbefreit ist;-)

pi
--=20
Yogi Berra said:


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Christian P. Knust  
Profil anzeigen  
 Weitere Optionen 17 Okt. 1997, 09:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: ckn...@mainz-online.de (Christian P. Knust)
Datum: 1997/10/17
Betreff: Re: cand. jur.

On 16 Oct 1997 18:48:16 GMT, "Marcus Steurer" <marcus.steu...@flix.de>
wrote:

>Ich habe mal eine ganz simple Frage. Was bedeutet eigentlich die Abkürzung
>"cand. jur." Ich habe da nämlich schon einige Definitionen dafür gehört und
>mich würde interessieren, welch denn die "richtige" ist.

AFAIK is´ cand. iur. anders als Ref. iur. (akademischer Grad) und
Rechtsreferendar (Beamtenstatus) nicht geregelt - da hat Peter die
besten Theorien schon aufgeführt. Ich denke, es ist der gemeint, der
sich zum Examen angemeldet hat - denn sonst ist er kein Kandidat,
sprich ein Bewerber um das Examen sondern hat nur die Befähigung, sich
zu bewerben. Wer allerdings mit cand. iur. auf dem Briefpapier
auftritt, wird IMHO in jedem Fall ausgelacht.
Grüße
Chris

Christian P. Knust
 - Rechtsanwalt -

http://home.rhein-zeitung.de/~cknust


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Andreas Ritter  
Profil anzeigen  
 Weitere Optionen 17 Okt. 1997, 09:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: a.rit...@bielefeld.netsurf.de (Andreas Ritter)
Datum: 1997/10/17
Betreff: Re: cand. jur.

"Marcus Steurer" <marcus.steu...@flix.de> wrote:
> Was bedeutet eigentlich die Abkuerzung "cand. jur."

Cand.jur ist der stud.jur, der sich erfolgreich zum (1.) Staatsexamen
angemeldet hat. "Cand" steht fuer Candidatus.

AR

--
eMail: a.rit...@bielefeld.netsurf.de
http://www.bielefeld.netsurf.de:8080/~a.ritter


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Boris 'pi' Piwinger  
Profil anzeigen  
 Weitere Optionen 18 Okt. 1997, 09:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: Boris 'pi' Piwinger <3...@Math.MIT.edu>
Datum: 1997/10/18
Betreff: Re: cand. jur.

g...@rz.uni-frankfurt.de (Markus Gail) wrote:
>> Vermutlich, dass der Traeger merkbefreit ist;-)

>Da=DF er *was* ist?

Entschuldige, ich vergass, dass Juristen nicht von dieser Welt sind
und daher Ausdruecke der Umgangssprache nicht notwendig verstehen;-)

Also, ich wollte sagen:
Dem Traeger des Titels "cand. jur." (i.e., demjenigen, der diesen
Titel tatsaechlich benutzt) kann ohne weitere Pruefung durch das
Bundesamt f=FCr Merkbefreiung eine Merkbefreiung erteilt wird. Eine
Mustermerkbefreiung laut Amtsblatt kann unter der Bestellnummer
http://www.leo.org/fun/merkbefrei.html bezogen werden.

pi
--=20
Yogi Berra said:


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Lutz Boden  
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 Weitere Optionen 21 Okt. 1997, 09:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: ground...@on-line.de (Lutz Boden)
Datum: 1997/10/21
Betreff: Re: cand. jur.

On Fri, 17 Oct 1997 21:37:16 GMT, ckn...@mainz-online.de (Christian P.

Knust) wrote:
>AFAIK is=B4 cand. iur. anders als Ref. iur. (akademischer Grad) und
>Rechtsreferendar (Beamtenstatus) nicht geregelt - da hat Peter die
>besten Theorien schon aufgef=FChrt. Ich denke, es ist der gemeint, der
>sich zum Examen angemeldet hat - denn sonst ist er kein Kandidat,
>sprich ein Bewerber um das Examen sondern hat nur die Bef=E4higung, sich
>zu bewerben. Wer allerdings mit cand. iur. auf dem Briefpapier
>auftritt, wird IMHO in jedem Fall ausgelacht.

In Kiel war es =FCblich, nach erfolgter Zulassung zum 1. Staatsexamen
von offiziellen Stellen als cand. iur. (Pr=FCfungsamt, Uni) angesprochen
zu werden.

=DCber einen Kollegen, der damals als cand. iur. f=FCr die Kommunalwahl
kandidiert hat, ist eine bissige Kolumne in einer =F6rtlichen
Tageszeitung erschienen. Er ist allerdings als Rechtskandidat f=FCr die
SPD angetreten :-).

BTW, wof=FCr steht Ref. iur.? Der Begriff ist mir bisher nicht begegnet,
jedenfalls nicht als akademischer Grad.

Gru=DF

L. Boden
Rechtsanwalt

--
Die Erteilung von Ausk=FCnften in Newsgroups erfolgt
ausschlie=DFlich aus Gef=E4lligkeit. F=FCr die Richtigkeit
unentgeltlich erteilter Rechtsausk=FCnfte daher=20
keine Haftung.


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Christian P. Knust  
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 Weitere Optionen 23 Okt. 1997, 09:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: ckn...@mainz-online.de (Christian P. Knust)
Datum: 1997/10/23
Betreff: Re: cand. jur.

On Tue, 21 Oct 1997 19:08:54 GMT, ground...@on-line.de (Lutz Boden)
wrote:

>=DCber einen Kollegen, der damals als cand. iur. f=FCr die Kommunalwahl
>kandidiert hat, ist eine bissige Kolumne in einer =F6rtlichen
>Tageszeitung erschienen. Er ist allerdings als Rechtskandidat f=FCr die
>SPD angetreten :-).

ROFL...

>BTW, wof=FCr steht Ref. iur.? Der Begriff ist mir bisher nicht begegnet,
>jedenfalls nicht als akademischer Grad.

Jo, gute Frage. Ich habe eine ganze Zeit überlegen müssen. Wo die
Definition für Referendar iur. im Gesetz steht, weiß ich nicht - meine
Landesgesetze (worin ich die Def. vermute, genauer gesagt in der
rheinland-pfälzischen Landesprüfungsordnung für Juristen) habe ich im
Büro und ich habe Urlaub. Allerdings kommt der Begriff selbst nicht
aus der hohlen Hand, sprich dem universitären Sprachgebrauch, sondern
von meiner Urkunde der Ersten Jur. Staatsprüfung:

schnipp: .... bestanden und ist berechtigt, die Bezeichnung
"Referendar iur." zu führen. :schnipp

Das ist m.E. ein akademischer Grad wie Magister etc. Ansonsten mal ein
Versuch des Gegenschlusses: Wie nennt sich jemand, der das erste
Examen und damit ein vollständiges Hochschulstudium hat, sonst?
Volljurist jedenfalls nicht. Cand. Advoc.? <bg>. Und einen
Uni-Abschluß ohne fetten Titel <g>?

Die Ernennungsurkunde zum Beamten(anwärter) gibt allerdings die
Bezeichnung zum "Rechtsreferendar" her, so steht´s auch glaube ich im
RichterG und im BBesG.

Grüße
Chris


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Lutz Boden  
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 Weitere Optionen 23 Okt. 1997, 09:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: ground...@on-line.de (Lutz Boden)
Datum: 1997/10/23
Betreff: Re: cand. jur.

On Thu, 23 Oct 1997 13:16:55 GMT, ckn...@mainz-online.de (Christian P.

Knust) wrote:
>Das ist m.E. ein akademischer Grad wie Magister etc. Ansonsten mal ein
>Versuch des Gegenschlusses: Wie nennt sich jemand, der das erste
>Examen und damit ein vollst=E4ndiges Hochschulstudium hat, sonst?
>Volljurist jedenfalls nicht. Cand. Advoc.? <bg>. Und einen
>Uni-Abschlu=DF ohne fetten Titel <g>?

Sieht so aus, als w=E4re zumindest in Schleswig-Holstein der
Uni-Abschlu=DF ohne fetten Titel der Normalfall f=FCr Juristen.

Die Bezeichnung f=FCr Juristen nach dem 1. Examen ist dort gepr=FCfter
Rechtskandidat, also cand. iur. exam.

Auf meiner Referendars-Ernennungsurkunde steht auch "... ernenne ich
den Rechtskandidaten Name zum Referendar."

Gru=DF

L. Boden
Rechtsanwalt

--
Die Erteilung von Ausk=FCnften in Newsgroups erfolgt
ausschlie=DFlich aus Gef=E4lligkeit. F=FCr die Richtigkeit
unentgeltlich erteilter Rechtsausk=FCnfte daher=20
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Christian Kerschbaum  
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 Weitere Optionen 24 Okt. 1997, 09:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: Christian Kerschbaum <christian.kerschb...@stud.uni-regensburg.de>
Datum: 1997/10/24
Betreff: Re: cand. jur.

Tim Mueller wrote:
> Soweit ich weiss gibt es eben gerade keinen akademischen Titel fuer
> Juristen ueberhaupt (jedenfalls unter dem Dr.). Auch der Assessor ist
> m.E. kein solcher.

> Kann auch eigentlich nicht sein, nachdem ja die Uni ueberhaupt keine
> Abschlusspruefung durchfuehrt, also kann sie auch keinen Titel
> verleihen.

Ist ein Staatsexamen heute keine Abschlußprüfung mehr oder was ?
Die Examensprüfung wird nicht von der Uni selbst, wohl aber von der
zuständigen staatlichen Stelle gestellt.

Christian Kerschbaum, stud. iur.


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Jochen Bulowski  
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 Weitere Optionen 25 Okt. 1997, 09:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: Bulow...@on-line.de (Jochen Bulowski)
Datum: 1997/10/25
Betreff: Re: cand. jur.

On Fri, 24 Oct 1997 17:06:38 GMT, martin.sp...@pobox.com (Martin

Spill) wrote:
>Der erste akademische Abschluss und Titel fuer Juristen ist, von
>wenigen Ausnahmen (LL.M., lic.iur., Diplom-Jurist etc.) abgesehen, der
>Dr.jur. bzw. iur. oder iur.can. oder iur.utr.

Das stimmt.

>>Christian Kerschbaum, stud. iur.
>"stud.iur." ist lediglich eine Taetigkeitsbezeichnung mit Hinweis auf
>das Kleine Latinum,

So ungefaehr.

>"cand iur." ist hoeherer Bloedsinn.

Nicht ganz.

Cand. iur. ist genauso wie Ref. iur. und Ass. iur. keine akademische
Titelage, sondern eine beamtenrechtliche, die sich an der im Grunde
unveraenderten, nur begrifflich modifizierten Laufbahn des hoeheren
Dienstes anlehnt:

-> Stud. iur.
(akademisches Studium als Voraussetzung f.d. hoeheren Dienst).

Danach prueft der Staat auf Antrag, ob das Studium hinreichend
absolviert wurde (Zulassungverfahren zum 1. Examen), wenn (+), dann

-> Cand. iur.

Dann das Examen selbst. Wenn (+), auf Antrag Einstellung in den
Vorbereitungsdienst.

-> Ref. iur.

Dann das 2. Examen. Wenn (+)

-> Ass. iur.

Und hier endet die Beamtenkarriere der meisten, teils freiwillig,
teils unfreiwillig. Wer im Staatsdienst bleibt, wird Beamter des
hoeheren Dienstes auf Probe. Hier haben sich die alten Bezeichnungen
aufgeloest.

-> Gerichtsassessor, heute Richter/StA (auf Probe)
-> Regierungsassessor, heute Regierungsrat z.A.
-> Studienassessor, heute Studienrat z.A.

Schliesslich wird man hinausgespart oder -gemobbt, oder aber man
schafft die Lebenszeitalimentation.

-> Amts-/Landgerichtsrat, heute RiAG, RiLG
-> Regierungsrat
etc.

Es ist natuerlich unendlich grausam, nach dem 1. Examen, nach dem 2.
Examen und noch nach der Uebernahme von Papis Kanzlei KEINEN
VISITENKARTENFAEHIGEN TITEL zu fuehren, obwohl der 5er-BMW und die
Zwoelfmeteryacht schon bereitstehen. Aber dafuer gibt es ja das
Ausland mit der ueberreichen bunten Welt der akademischen Wuerden. Und
fuer die Armen gibt's den schwachsinnigen Speyer-Verwaltungs-Magister.

Peace - J.

--
Jochen Bulowski
Universitaet Hamburg, Kriminologie
Criminology* MedRecht* Strafrecht* - *...@listserv.gmd.de


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Frank M Hoefinger  
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 Weitere Optionen 26 Okt. 1997, 08:00
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: Frank M Hoefinger <F...@gmx.de>
Datum: 1997/10/26
Betreff: Re: cand. jur.

Jochen Bulowski wrote:

{...]

> Cand. iur. ist genauso wie Ref. iur. und Ass. iur. keine akademische
> Titelage, sondern eine beamtenrechtliche, die sich an der im Grunde
> unveraenderten, nur begrifflich modifizierten Laufbahn des hoeheren
> Dienstes anlehnt:

Nicht unbedingt *beamten*rechtlich: Wem der Staat auf die Schliche
kommt, dass er nicht den lieben langen Tag fuer die FDGO eintritt, wird
in Bayern nach Paragraph 34 VII JAPO trotzdem unter der Bezeichnung
"Rechtsreferendar" / "Rechtsreferendarin" (aber eben nur als
Angestellter) in den Vorbereitungsdienst uebernommen ;-)

[...]

> Es ist natuerlich unendlich grausam, nach dem 1. Examen, nach dem 2.
> Examen und noch nach der Uebernahme von Papis Kanzlei KEINEN
> VISITENKARTENFAEHIGEN TITEL zu fuehren [...]

Immerhin darf er sich nach Paragraph 56 II JAPO "Assessor" /
"Assessorin" schimpfen. (Machen zB wissenschaftliche Mitarbeiter und
Assistenten ohne Doktor, um zu dokumentieren, dass sie wenigstens ihr
"Zweites" schon in der Tasche haben. Nur wozu eigentlich: Karl Larenz
hat auch nie sein zweites Examen gemacht :-) Und nach der Zulassung zur
Rechtsanwaltschaft darf er natuerlich "Rechtsanwalt" (weibliche Form
kennt das Gesetz nicht!) auf Visitenkarte, Briefkopf und Messingschild
schreiben (Paragraph 12 III BRAO). OK, kein akademischer Titel, aber
nichts ist immer noch mehr als gar nichts (um hier nach dem Ende von
Born/Pippin/Francescos Internetaccount einmal wieder Achternbusch zu
zitieren).

Anders als in einem suedlichen Nachbarland heisst halt bei uns nicht
jeder Lehrer "Professor" und jeder Politiker "Ing.", "Mag." oder "Dr."
(wird auch vom ORF immer fleissig eingeblendet!).

CU,
Frank

PS. Da faellt mir eine Szene aus einer oesterreichischen Fernsehserie
ein: Begruesst einer den andern auf der Strasse mit "Griass Gott, Herr
Hausbesitzer!", und der antwortet: "Kaane Titeln, bitte!"

--
      Frank Michael H"ofinger    |    e-mail:  F...@gmx.de
      Lazarettstrasse 7          |    phone +49 89 187726
      D-80636 Munich, Germany    |    fax +49 89 12163059


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Frank M Hoefinger  
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Newsgroups: de.soc.recht.misc
Von: Frank M Hoefinger <F...@gmx.de>
Datum: 1997/10/26
Betreff: Re: cand. jur.

Martin Spill wrote:

[...]
> >Ist ein Staatsexamen heute keine Abschlu=DFpr=FCfung mehr oder was ?
> >Die Examenspr=FCfung wird nicht von der Uni selbst, wohl aber von der
> >zust=E4ndigen staatlichen Stelle gestellt.
> Wofuer ist das erheblich? Wie der Begrif schon sagt, ist die
> Staatspruefung eben _keine_ akademsche Abschlusspruefung. In den

[...]

aA Art 4 Abs 1 S 1 JAPO (Bayerische Ausbildungs- und Pruefungsordnung
fuer Juristen):
   "Die Erste Juristische Staatspruefung ist Hochschul-
   abschlusspruefung und Einstellungspruefung im Sinn des
   Bayerischen Beamtengesetzes."

Das ist ja das Paradoxe an der deutschen Juristenausbildung, dass man an
der Uni (bzw beim Repetitor...) studiert und dann unter der Aufsicht der
Justizverwaltung schriftlich nach vom Pruefungsamt gestellten Aufgaben
und in der muendlichen Pruefung immerhin fifty-fifty von Professoren und
"Praktikern" geprueft wird -- wobei letzteres de facto nur Richter,
Staatsanwaelte und Verwaltungsjuristen sind, da man mit den mickrigen
Aufwandsentschaedigungen offenbar keinen RA oder Notar hinterm Ofen
hervorlocken kann.

Ein *Staats*examen fuer alle Juristen, egal in welchem Beruf sie einmal
taetig sein werden, gibt es AFAIK sonst nur in Japan und Korea. Man darf
raten, woher die das zusammen mit anderen juristischen Errungenschaften
importiert haben...

CU,
Frank

-- =

      Frank Michael H"ofinger    |    e-mail:  F...@gmx.de
      Lazarettstrasse 7          |    phone +49 89 187726
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