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Ich habe mal eine ganz simple Frage. Was bedeutet eigentlich die Abkürzung "cand. jur." Ich habe da nämlich schon einige Definitionen dafür gehört und mich würde interessieren, welch denn die "richtige" ist.
> Ich habe mal eine ganz simple Frage. Was bedeutet eigentlich die Abkürzung > "cand. jur." Ich habe da nämlich schon einige Definitionen dafür gehört und > mich würde interessieren, welch denn die "richtige" ist.
Diese Def. ist unter Jurastudenten hoeheren Semsters seit jeher umstritten. Ich kann mich dunkel erinnern, dazu mal in der JuS oder NJW einen Aufsatz gelesen zu haben, in dem die verschiedenen "Theorien" dargestellt wurden. Dies ist uebrigens kein rein "akademisches" Problem ohne jeden Praxisbezug, denn schließlich haengt davon die Frage ab, wann der ehrgeizige Jungjurist endlich seine Visitenkarten neu drucken lassen kann ;-) Die Theorien gingen in etwa wie folgt:
1) "Scheinfreitheorie": Sobald alle "kleinen" und grossen" Scheine unter Dach und Fach sind.
2) "strenge Scheinfreitheorie": Sobald also zur Examensmeldung erforderlichen Scheine geschafft sind (also inkl. Seminar etc.)
3) "Anmeldungstheorie": Sobald man sich zum Examen gemeldet hat.
4) "Zulassungstheorie": Sobald man vom Prüfungsamt zum Examen zugelassen wurde.
Was herrschende Meinung ist, haengt naturgemäß von der Zielgruppe ab. Allgemein laesst sich sagen: Je niedriger die Semesteranzahl des stud.iur., desto mehr verlagert sich die h.A. hin zu den ersten, "studentenfreundlichen" Theorien ;-)
> Ich habe mal eine ganz simple Frage. Was bedeutet eigentlich die Abkürzung > "cand. jur." Ich habe da nämlich schon einige Definitionen dafür gehört und > mich würde interessieren, welch denn die "richtige" ist.
Morgen,
bei uns bedeutet cand. inf. AFAIK, daß der Betreffende das Vordiplom bestanden hat. Ich habe leider keine Ahnung, ob es bei Juristen sowas ähnliches gibt...
On 16 Oct 1997 18:48:16 GMT, "Marcus Steurer" <marcus.steu...@flix.de> wrote:
>Ich habe mal eine ganz simple Frage. Was bedeutet eigentlich die Abkürzung >"cand. jur." Ich habe da nämlich schon einige Definitionen dafür gehört und >mich würde interessieren, welch denn die "richtige" ist.
AFAIK is´ cand. iur. anders als Ref. iur. (akademischer Grad) und Rechtsreferendar (Beamtenstatus) nicht geregelt - da hat Peter die besten Theorien schon aufgeführt. Ich denke, es ist der gemeint, der sich zum Examen angemeldet hat - denn sonst ist er kein Kandidat, sprich ein Bewerber um das Examen sondern hat nur die Befähigung, sich zu bewerben. Wer allerdings mit cand. iur. auf dem Briefpapier auftritt, wird IMHO in jedem Fall ausgelacht. Grüße Chris
g...@rz.uni-frankfurt.de (Markus Gail) wrote: >> Vermutlich, dass der Traeger merkbefreit ist;-)
>Da=DF er *was* ist?
Entschuldige, ich vergass, dass Juristen nicht von dieser Welt sind und daher Ausdruecke der Umgangssprache nicht notwendig verstehen;-)
Also, ich wollte sagen: Dem Traeger des Titels "cand. jur." (i.e., demjenigen, der diesen Titel tatsaechlich benutzt) kann ohne weitere Pruefung durch das Bundesamt f=FCr Merkbefreiung eine Merkbefreiung erteilt wird. Eine Mustermerkbefreiung laut Amtsblatt kann unter der Bestellnummer http://www.leo.org/fun/merkbefrei.html bezogen werden.
On Fri, 17 Oct 1997 21:37:16 GMT, ckn...@mainz-online.de (Christian P.
Knust) wrote: >AFAIK is=B4 cand. iur. anders als Ref. iur. (akademischer Grad) und >Rechtsreferendar (Beamtenstatus) nicht geregelt - da hat Peter die >besten Theorien schon aufgef=FChrt. Ich denke, es ist der gemeint, der >sich zum Examen angemeldet hat - denn sonst ist er kein Kandidat, >sprich ein Bewerber um das Examen sondern hat nur die Bef=E4higung, sich >zu bewerben. Wer allerdings mit cand. iur. auf dem Briefpapier >auftritt, wird IMHO in jedem Fall ausgelacht.
In Kiel war es =FCblich, nach erfolgter Zulassung zum 1. Staatsexamen von offiziellen Stellen als cand. iur. (Pr=FCfungsamt, Uni) angesprochen zu werden.
=DCber einen Kollegen, der damals als cand. iur. f=FCr die Kommunalwahl kandidiert hat, ist eine bissige Kolumne in einer =F6rtlichen Tageszeitung erschienen. Er ist allerdings als Rechtskandidat f=FCr die SPD angetreten :-).
BTW, wof=FCr steht Ref. iur.? Der Begriff ist mir bisher nicht begegnet, jedenfalls nicht als akademischer Grad.
Gru=DF
L. Boden Rechtsanwalt
-- Die Erteilung von Ausk=FCnften in Newsgroups erfolgt ausschlie=DFlich aus Gef=E4lligkeit. F=FCr die Richtigkeit unentgeltlich erteilter Rechtsausk=FCnfte daher=20 keine Haftung.
On Tue, 21 Oct 1997 19:08:54 GMT, ground...@on-line.de (Lutz Boden) wrote:
>=DCber einen Kollegen, der damals als cand. iur. f=FCr die Kommunalwahl >kandidiert hat, ist eine bissige Kolumne in einer =F6rtlichen >Tageszeitung erschienen. Er ist allerdings als Rechtskandidat f=FCr die >SPD angetreten :-).
ROFL...
>BTW, wof=FCr steht Ref. iur.? Der Begriff ist mir bisher nicht begegnet, >jedenfalls nicht als akademischer Grad.
Jo, gute Frage. Ich habe eine ganze Zeit überlegen müssen. Wo die Definition für Referendar iur. im Gesetz steht, weiß ich nicht - meine Landesgesetze (worin ich die Def. vermute, genauer gesagt in der rheinland-pfälzischen Landesprüfungsordnung für Juristen) habe ich im Büro und ich habe Urlaub. Allerdings kommt der Begriff selbst nicht aus der hohlen Hand, sprich dem universitären Sprachgebrauch, sondern von meiner Urkunde der Ersten Jur. Staatsprüfung:
schnipp: .... bestanden und ist berechtigt, die Bezeichnung "Referendar iur." zu führen. :schnipp
Das ist m.E. ein akademischer Grad wie Magister etc. Ansonsten mal ein Versuch des Gegenschlusses: Wie nennt sich jemand, der das erste Examen und damit ein vollständiges Hochschulstudium hat, sonst? Volljurist jedenfalls nicht. Cand. Advoc.? <bg>. Und einen Uni-Abschluß ohne fetten Titel <g>?
Die Ernennungsurkunde zum Beamten(anwärter) gibt allerdings die Bezeichnung zum "Rechtsreferendar" her, so steht´s auch glaube ich im RichterG und im BBesG.
On Thu, 23 Oct 1997 13:16:55 GMT, ckn...@mainz-online.de (Christian P.
Knust) wrote: >Das ist m.E. ein akademischer Grad wie Magister etc. Ansonsten mal ein >Versuch des Gegenschlusses: Wie nennt sich jemand, der das erste >Examen und damit ein vollst=E4ndiges Hochschulstudium hat, sonst? >Volljurist jedenfalls nicht. Cand. Advoc.? <bg>. Und einen >Uni-Abschlu=DF ohne fetten Titel <g>?
Sieht so aus, als w=E4re zumindest in Schleswig-Holstein der Uni-Abschlu=DF ohne fetten Titel der Normalfall f=FCr Juristen.
Die Bezeichnung f=FCr Juristen nach dem 1. Examen ist dort gepr=FCfter Rechtskandidat, also cand. iur. exam.
Auf meiner Referendars-Ernennungsurkunde steht auch "... ernenne ich den Rechtskandidaten Name zum Referendar."
Gru=DF
L. Boden Rechtsanwalt
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Tim Mueller wrote: > Soweit ich weiss gibt es eben gerade keinen akademischen Titel fuer > Juristen ueberhaupt (jedenfalls unter dem Dr.). Auch der Assessor ist > m.E. kein solcher.
> Kann auch eigentlich nicht sein, nachdem ja die Uni ueberhaupt keine > Abschlusspruefung durchfuehrt, also kann sie auch keinen Titel > verleihen.
Ist ein Staatsexamen heute keine Abschlußprüfung mehr oder was ? Die Examensprüfung wird nicht von der Uni selbst, wohl aber von der zuständigen staatlichen Stelle gestellt.
On Fri, 24 Oct 1997 17:06:38 GMT, martin.sp...@pobox.com (Martin
Spill) wrote: >Der erste akademische Abschluss und Titel fuer Juristen ist, von >wenigen Ausnahmen (LL.M., lic.iur., Diplom-Jurist etc.) abgesehen, der >Dr.jur. bzw. iur. oder iur.can. oder iur.utr.
Das stimmt.
>>Christian Kerschbaum, stud. iur. >"stud.iur." ist lediglich eine Taetigkeitsbezeichnung mit Hinweis auf >das Kleine Latinum,
So ungefaehr.
>"cand iur." ist hoeherer Bloedsinn.
Nicht ganz.
Cand. iur. ist genauso wie Ref. iur. und Ass. iur. keine akademische Titelage, sondern eine beamtenrechtliche, die sich an der im Grunde unveraenderten, nur begrifflich modifizierten Laufbahn des hoeheren Dienstes anlehnt:
-> Stud. iur. (akademisches Studium als Voraussetzung f.d. hoeheren Dienst).
Danach prueft der Staat auf Antrag, ob das Studium hinreichend absolviert wurde (Zulassungverfahren zum 1. Examen), wenn (+), dann
-> Cand. iur.
Dann das Examen selbst. Wenn (+), auf Antrag Einstellung in den Vorbereitungsdienst.
-> Ref. iur.
Dann das 2. Examen. Wenn (+)
-> Ass. iur.
Und hier endet die Beamtenkarriere der meisten, teils freiwillig, teils unfreiwillig. Wer im Staatsdienst bleibt, wird Beamter des hoeheren Dienstes auf Probe. Hier haben sich die alten Bezeichnungen aufgeloest.
-> Gerichtsassessor, heute Richter/StA (auf Probe) -> Regierungsassessor, heute Regierungsrat z.A. -> Studienassessor, heute Studienrat z.A.
Schliesslich wird man hinausgespart oder -gemobbt, oder aber man schafft die Lebenszeitalimentation.
-> Amts-/Landgerichtsrat, heute RiAG, RiLG -> Regierungsrat etc.
Es ist natuerlich unendlich grausam, nach dem 1. Examen, nach dem 2. Examen und noch nach der Uebernahme von Papis Kanzlei KEINEN VISITENKARTENFAEHIGEN TITEL zu fuehren, obwohl der 5er-BMW und die Zwoelfmeteryacht schon bereitstehen. Aber dafuer gibt es ja das Ausland mit der ueberreichen bunten Welt der akademischen Wuerden. Und fuer die Armen gibt's den schwachsinnigen Speyer-Verwaltungs-Magister.
> Cand. iur. ist genauso wie Ref. iur. und Ass. iur. keine akademische > Titelage, sondern eine beamtenrechtliche, die sich an der im Grunde > unveraenderten, nur begrifflich modifizierten Laufbahn des hoeheren > Dienstes anlehnt:
Nicht unbedingt *beamten*rechtlich: Wem der Staat auf die Schliche kommt, dass er nicht den lieben langen Tag fuer die FDGO eintritt, wird in Bayern nach Paragraph 34 VII JAPO trotzdem unter der Bezeichnung "Rechtsreferendar" / "Rechtsreferendarin" (aber eben nur als Angestellter) in den Vorbereitungsdienst uebernommen ;-)
[...]
> Es ist natuerlich unendlich grausam, nach dem 1. Examen, nach dem 2. > Examen und noch nach der Uebernahme von Papis Kanzlei KEINEN > VISITENKARTENFAEHIGEN TITEL zu fuehren [...]
Immerhin darf er sich nach Paragraph 56 II JAPO "Assessor" / "Assessorin" schimpfen. (Machen zB wissenschaftliche Mitarbeiter und Assistenten ohne Doktor, um zu dokumentieren, dass sie wenigstens ihr "Zweites" schon in der Tasche haben. Nur wozu eigentlich: Karl Larenz hat auch nie sein zweites Examen gemacht :-) Und nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft darf er natuerlich "Rechtsanwalt" (weibliche Form kennt das Gesetz nicht!) auf Visitenkarte, Briefkopf und Messingschild schreiben (Paragraph 12 III BRAO). OK, kein akademischer Titel, aber nichts ist immer noch mehr als gar nichts (um hier nach dem Ende von Born/Pippin/Francescos Internetaccount einmal wieder Achternbusch zu zitieren).
Anders als in einem suedlichen Nachbarland heisst halt bei uns nicht jeder Lehrer "Professor" und jeder Politiker "Ing.", "Mag." oder "Dr." (wird auch vom ORF immer fleissig eingeblendet!).
CU, Frank
PS. Da faellt mir eine Szene aus einer oesterreichischen Fernsehserie ein: Begruesst einer den andern auf der Strasse mit "Griass Gott, Herr Hausbesitzer!", und der antwortet: "Kaane Titeln, bitte!"
> >Ist ein Staatsexamen heute keine Abschlu=DFpr=FCfung mehr oder was ? > >Die Examenspr=FCfung wird nicht von der Uni selbst, wohl aber von der > >zust=E4ndigen staatlichen Stelle gestellt. > Wofuer ist das erheblich? Wie der Begrif schon sagt, ist die > Staatspruefung eben _keine_ akademsche Abschlusspruefung. In den
[...]
aA Art 4 Abs 1 S 1 JAPO (Bayerische Ausbildungs- und Pruefungsordnung fuer Juristen): "Die Erste Juristische Staatspruefung ist Hochschul- abschlusspruefung und Einstellungspruefung im Sinn des Bayerischen Beamtengesetzes."
Das ist ja das Paradoxe an der deutschen Juristenausbildung, dass man an der Uni (bzw beim Repetitor...) studiert und dann unter der Aufsicht der Justizverwaltung schriftlich nach vom Pruefungsamt gestellten Aufgaben und in der muendlichen Pruefung immerhin fifty-fifty von Professoren und "Praktikern" geprueft wird -- wobei letzteres de facto nur Richter, Staatsanwaelte und Verwaltungsjuristen sind, da man mit den mickrigen Aufwandsentschaedigungen offenbar keinen RA oder Notar hinterm Ofen hervorlocken kann.
Ein *Staats*examen fuer alle Juristen, egal in welchem Beruf sie einmal taetig sein werden, gibt es AFAIK sonst nur in Japan und Korea. Man darf raten, woher die das zusammen mit anderen juristischen Errungenschaften importiert haben...