2006 war das Jahr, in dem der Aufschwung den deutschen Arbeitsmarkt in voller Stärke erreichte: 374.000 weniger Arbeitslose, 176.000 mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, eine Zunahme der BA bekannten Stellen um 180.000.
Diese Zahlen sind beeindruckend, doch was steckt dahinter? Welche Gruppen haben vom Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt besonders profitiert? Steigen auch die Chancen von Langzeitarbeitslosen? In welchen Branchen wurden am meisten Jobs geschaffen und wo wurde Beschäftigung abgebaut? Wie verliefen die Ausgleichsprozesse auf dem Arbeitsmarkt 2006? Wo wird weiter nach Fachkräften gesucht? Steigt die Arbeitskräftenachfrage weiter und wie entwickelt sich das Arbeitskräfteangebot?
Auf knapp 200 Seiten informiert die Broschüre "Arbeitsmarkt 2006" kompakt und kompetent über die Entwicklung von Arbeitslosigkeit, Erwerbstätigkeit und Beschäftigung, aber auch der Arbeitsmarktpolitik und der Nachfrage nach Arbeitskräften im Aufschwungjahr 2006. Außerdem bietet "Arbeitsmarkt 2006" eine Rückschau auf das Arbeitsmarktgeschehen der vergangenen 10 Jahre und wirft einen vergleichenden Blick über die Grenzen die übrigen EU-Mitgliedstaaten.
Schaubilder, erläuternde Hintergrundinformationen und umfangreiche Tabellen runden "Arbeitsmarkt 2006" zu einem Nachschlagewerk für Fachleute und alle anderen interessierten Leser ab.
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000100/html/jahr/index.shtml
Man muss nicht alles glauben, aber es ist immer wichtig mit welchen Zahlenspielerreien die Bundesagentur arbeitet
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03 Einstellung der Förderung von Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen in NRW
Die Zerschlagung der Beratungs- und Unterstützungsstruktur Erwerbsloser muss mit scharfen Protest erfolgen!
Ende September 2008 soll in NRW die Landesförderung für die rund 75 Arbeitslosenzentren und ca. 65 Beratungsstellen eingestellt werden. Beachtlich dabei ist, dass NRW-Arbeitsminister Laumann die Betroffenen auf die Beratungspflicht der ARGEn verweisen will und deshalb eine „Parallelstruktur” nicht mehr notwendig sei.
Damit wird in NRW ein Sozialkahlschlag in wichtigen Teilen der sozialen Infrastruktur angekündigt. Gegenwehr der SGB II-Bezieher ist nicht gewünscht, daher sollen die Strukturen, die sie potentiell bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen können, zerschlagen werden.
Mit der gleichen Begründung läuft derzeit ein Projekt in den CDU Bundesländern, SGB II-Leistungsberechtigten bei den Amtsgerichten die Ausgabe von Beratungsscheinen zu verweigern. Auch hier heißt es, sie könnten sich ja bei der ARGE beraten lassen.
Nach unserer Ansicht steht es jetzt für die Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen an, sich auf ihre Entstehungsgeschichte aus der Erwerbslosen- und Jobberbewegung in den 80er Jahren zurückzubesinnen und davon ausgehend in dieser Tradition stehend über massiven Protest nachzudenken. Ein Protest, bei dem es sich nicht nur um den Selbsterhalt der eigenen Stelle handeln darf, sondern der darauf abzielt, zu verhindern, dass eine wichtige Beratungs- und Unterstützungsstruktur Erwerbsloser nicht zerschlagen wird.
...weitere Links mit Hintergrundinformation finden Sie ebenfall auf dieser Seite
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/Einstellung_Foerderung_Arbeitslosenzentren.aspx
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04 S P E N D E N A U F R U F !
für eine Unabhängige Beratung durch Initiativen in Schleswig-Holstein !
Die SOGA klagt stellvertretend für alle Initiativen in Schleswig-Holstein, gegen die Entscheidung des Dienstleistungszentrums Neumünster (ARGE) keine Förderung für die Beratung und Betreuung von Arbeitslosen zu gewähren. Diese Arbeit hat die SOGA seit Jahren in Neumünster erfolgreich geleistet. Unser Rechtsbeistand rechnet mit
einer guten Erfolgschance, aber uns fehlen noch Mittel für diesen Rechtsstreit. Die Gerichtskosten von ca. 350 EURO haben wir bereits zusammen; doch auch Anwälte wollen bezahlt werden.
Deshalb rufen wir dazu auf, uns im Kampf um das Recht der Leistungsbezieher im Arbeitslosengeld II auf eine unabhängige Beratung zu unterstützen.
Jeder Euro zählt!
Spendenkonto:
Sparkasse Südholstein, SOGA e.V. Konto-Nr: 36 23 79 BLZ: 230 510 30
Betreff: UBiSH
Die SOGA hofft hier auf die Unterstützung aller Parteien, die die Notwendigkeit einer Unabhängigen Beratung für Arbeitslose sehen. Die SOGA wird hier ebenfalls mit dem Verein Tacheles in Wupperthal zusammenarbeiten. um weiter auch auf politischer Ebene Druck zu machen. Die Klageschrift unseres Rechtsbeistandes schicken wir gerne gegen eine kleine Spende per Mail zu. Ebenfalls wird sich Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) auf der Fachtagung Anfang Dezember in Bingen mit diesem Thema befassen. Gemeinsam sind wir stärker !
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R E I C H E S L A N D - A R M E K I N D E R !
05 Was kostet ein Schulanfänger
Ein Beispiel für die Kosten eines Schulanfängers was nicht respräsentativ sein muss
Eine Gadelander Mutter, die im vergangenen Jahr Arbeitslosengeld II bezog, hat aufgeschrieben, was ihre Tochter sie im ersten Schuljahr (2006/2007) gekostet hat. Alles in allem kommt sie auf 628,44 Euro. Darin enthalten ist allerdings auch die Erstausstattung eines Schularbeitenplatzes im Kinderzimmer
(Schreibtisch 99 Euro, Stuhl 49 Euro). Auch neue Kleidung zum Schulstart und eine Einschulungsfeier (110 Euro) wollte die Mutter ihrer Tochter nicht vorenthalten. Alle weiteren Posten bezeichnet die
Mutter dagegen als „Muss-Leistungen“:
Schultasche, Federtasche, Turnbeutel 129 Euro; Turnschuhe 20 Euro; Turnzeug 20 Euro;
„Fara und Fu“-Hefte (Begleithefte fürs Lesebuch) 24 Euro; Tuschkasten 2,99 Euro; Wachsmaler 1,99 Euro;
Dicke Buntstifte 4,99 Euro; Bleistifte 2,99 Euro; Schere 7,50 Euro; Kleber 1,99 Euro; Anspitzer für Buntstifte 2,50 Euro
Hefte 6,50 Euro; Ordner 4,50 Euro; Umschläge 1,50 Euro; Einschlagpapier 0,99 Euro; Klassenkasse 10 Euro;
Kunstgeld 8 Euro; Schultüte 20 Euro; Schultüte Inhalt 15 Euro ....
Neben der Erstausstattung für ihre Tochter fielen im Laufe des ersten Schuljahres weitere 86 Euro für Projektwoche, Bücher, Ausflüge, Theaterbesuch, Hefte, Kleinmaterial wie Radiergummi, Pinsel etc. sowie Klassenkasse (2. Halbjahr) und Klassenfeste an. Schülerbeförderungskosten entstanden im 1. Schuljahr nicht. Dafür gönnte die Mutter ihrer Tochter eine neue Schultasche, statt sie aus dem Second-Hand-Laden zu besorgen.
Artikel aus dem Holsteinischen Courier vom 22.08.2007
Also auch für Eltern die ihre Namen nicht öffentlich nennen wollen; werden Sie Mitglied bei der SOGA, damit wir aktiv das Übel an der Wurzel anpacken können. Anträge für Schulbedarf konnten schon immer beim Dienstleistungszentrum gestellt werden, man muss bloss für seine Rechte kämpfen.
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J
E T Z T U N T E R Z E I C H N E N
06
Petition zur Erhöhung des Regelsatzes für Kinder
Studie des
Forschungsinstituts für Kinderernährung der Universität Bonn die Regierung zum
Handeln bewegen !
Mit der
Petition wird die Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 420 Euro für
Erwachsene und die Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche von 60 %
auf 80 % gefordert.
Einer Studie der Universität Bonn zufolge reicht der Hartz-IV-Regelsatz nicht
aus, um Kinder und Jugendliche gesund und ausgewogen zu ernähren. Die Studie
des Forschungsinstituts für Kinderernährung der Universität Bonn sollte endlich
neben der Opposition auch und gerade die Regierung zum Handeln bewegen.
Das eigentliche Problem liegt in der Festsetzung des Hartz-IV-Regelsatzes, die
auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Jahres 2003 zuletzt
erfolgte; hier aber schon seit einigen Jahren nicht mehr angepasst wurden
erfolgte und die Preissteigerungen der letzten Jahre nicht erfasst.
Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II erhalten dadurch eine Grundsicherung,
die nicht den
realen alltäglichen Bedarf abdeckt. ... Für 2,5 Millionen Kinder und
Jugendlichen in Deutschland, die auf oder unter Sozialhilfeniveau leben, sind
keine ausreichenden Regelsatzleistungen für Gesundheit, Ernährung, Schulsachen
und Bildung vorgesehen. Handlungsbedarf ist längst überfällig und dringend
angebracht.
Damit diese Petition Erfolg hat, werden 50.000 Unterschriften benötigt.
Abschlusstermin für die Mitzeichnung ist am Donnerstag, 11. Oktober 2007.
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=507
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07
Aufruf zum Boykott des privaten Postzustellers
"PIN"
PIN
diszipliniert Beschäftigte - Betriebsratsmitglied soll entlassen werden !
Der private
Briefzusteller PIN in Norddeutschland macht mal wieder Negativ-Schlagzeilen.
Beschäftigte der PIN Mail (PIN) haben sich anonymisiert, z.B. in der ARD -
Fernsehsendung Plusminus, über die skandalösen Arbeitsbedingungen bei der PIN
geäußert. Angesichts des tatsächlichen Stundenverdienstes
von 3,36 � in dem dargestellten Fall war dies auch mehr als berechtigt.
Die PIN unterstellt diese Äußerungen einem Betriebsratsmitglied und will ihn
deshalb außerordentlich kündigen.
Damit zeigt PIN einmal mehr ihr wahres Gesicht. Gegenüber der Öffentlichkeit
wird stets die soziale Gesamtverantwortung propagiert, gegenüber den Beschäftigten
jedoch eine unverantwortliche Lohndrückerei
und Scheindemokratie praktiziert, sagte der für den Postbereich im Norden zuständige
ver.di Landesfachbereichsleiter Wolfgang Abel.
In Hamburg liegt das Bezahlungsniveau der PIN mindestens 30 % unterhalb des maßgeblichen
Flächentarifvertrages und mehr als 40 % unterhalb des Haustarifvertrages der
Post. In Schleswig-Holstein liegt das Bezahlungsniveau um 70 % unterhalb des Flächentarifvertrages
und mehr als 80 % unterhalb der Post.
Wir rufen alle Institutionen, aber vor allem die Kunden der PIN auf,
gegen diese Willkür zu protestieren. Wir rufen zum Boykott eines solchen
Postdienstes auf ! Arbeitgeber die heute kein soziales Gewissen mehr haben, gehören
an den Pranger. Der Betriebsrat war erst im letzten Jahr auf Druck der
dort Beschäftigten und mit Hilfe der Gewerkschaft ver.di dort eingerichtet
worden. An den Protesten zum Lohndumping bei der PIN-Group in Neumünster hatte
sich die SOGA an einer Aktion der ver.di vor Ort beteiligt; um zu zeigen, dass
sich Arbeitslose und Arbeitsplatzbesitzende nicht auseinander dividieren
lassen.
Unsere Solidarität gilt den dort Beschäftigten, die in den meisten Fällen durch
das Verhalten ihres Arbeitgebers, zusätzlich noch Arbeitslosengeld II
beantragen müssen. Aus diesem Gründen ist ein Mindestlohn wovon man leben kann
unumgänglich. Ein Mindestlohn über den Abschluss eines Tarifvertrages der
nur für einzelne Branchen und Betriebe gültig ist, reicht uns nicht. Doch
ein Tarifvertrag der dann für "allgemeinverbindlich" erklärt wird, wäre
ein Schritt in die richtige Richtung.
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08
Bund will sich ab 2008 auf Kosten der Unterkunft auf
dem Rücken der Kommunen entlasten
Der Bund
will auf Kosten der Kommunen entlasten - Die Arbeitslosen in Hartz IV werden
diese Zeche bezahlen !
SGB II-Leistungen für
Unterkunft und Heizung: Der Bund wird (will) sich ab 2008 auf Kosten der
Kommunen entlasten
Bundesanteil soll von durchschnittlich 31,8 auf 29,3 Prozent sinken - eine schöne
neue Formel in § 46 Abs. 7 SGB II (Hartz IV) macht’s möglich.
Der Bund beteiligt sich an den kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung
nach § 22 Abs. 1 SGB II, die in diesem Jahr voraussichtlich etwa 13,8
Milliarden Euro betragen werden. In den ersten beiden Hartz IV-Jahren (2005 und
2006) trug der Bund in allen 16 Ländern 29,1 Prozent dieser Leistungen. In
diesem Jahr (2007) trägt er in Rheinland-Pfalz 41,2 Prozent, in Baden-Württemberg
35,2 Prozent und in den übrigen 14 Ländern 31,2 Prozent der kommunalen
Leistungen für Unterkunft und Heizung.
http://www.axel-troost.de/article/1630.sgb_ii_leistungen_fuer_unterkunft_und_heizung_bund_wird_will_sich_ab_2008_auf_kosten_der_kommunen_entlasten.html
Während Tausende von Leistungsbeziehern bereits von den ARGEn, oft zu Unrecht
aus ihren Wohnungen vertrieben werden und immer deutlicher wird, dass auch nach
Auffassung der Sozialgerichtsbarkeit die Angemessenheitsgrenzen für Wohnraum
viel zu niedrig liegen, wird diese finanzielle Belastung der Kommunen mit
Sicherheit wieder auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Statt
Regelsatzüberprüfung wird es dann noch weniger verfügbaren Wohnraum im
Arbeitslosengeld geben. Die SOGA wird jedoch jede Möglichkeit nutzen, gegen
jede weiteren Vertreibungen, den Rechtweg zu beschreiten. Erst kürzlich hat das
Dienstleistungszentrum Neumünster schon wieder eine Ohrfeige vom Sozialgericht
Schleswig in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren bekommen (Az. S 4 AS 484/07 ER). Die
Stadt Neumünster wäre deshalb auch gut beraten, endlich die
Unterkunftsrichtlinie, den Vorgaben des Bundessozialgerichts zur Angemessenheit
von Wohnraum anzupassen. Denn für die Kosten der Unterkunft sind im
Arbeitslosengeld II die Kommunen verantwortlich. Siehe auch http://www.soga-nms.net/40377/40395.html